Pflegeberatung beim ASB Allgäu – Hilfe, die ankommt
„Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.“

Wir stehen Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen wie beispielsweise - Welche Hilfen für pflegebedürftige Menschen gibt es und wie werden sie bezahlt - gerne zur Verfügung.
Mit diesem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe beschreibt Marlène Greising, Pflegeberaterin beim ASB Allgäu, treffend ihre tägliche Arbeit. Denn im Gesundheitswesen gibt es viele Herausforderungen – von persönlichen Einschränkungen bis hin zu komplexen Strukturen im Pflege- und Gesundheitssystem.
Als ausgebildete Case-Managerin unterstützt Marlène Greising mit ihrem Team pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit kompetenter Beratung und praktischer Hilfe – individuell, verständlich und direkt vor Ort.
Ihre Fragen – unsere Antworten
- Wie finanziere ich die Pflege nach einem Schlaganfall?
- Welche Hilfsmittel stehen mir zu?
- Wie beantrage ich einen Pflegegrad für einen Angehörigen mit geistiger Behinderung?
- Was bietet der häusliche Pflegedienst?
- Wie gehe ich mit einem demenzkranken Elternteil um?
- Was tun, wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wird?
Im persönlichen Gespräch entwickelt Marlène Greising und ihr Team gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen – von der Pflegegradeinstufung über die Wohnraumanpassung bis hin zur Organisation der häuslichen Pflege. Sie begleitet Sie auch bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) und sorgt dafür, dass Ihre Situation korrekt dargestellt wird.
Beratung, die weiterhilft – auch für pflegende Angehörige
Viele Menschen werden von Angehörigen gepflegt. Laut §37,3 SGB XI ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch einen anerkannten Pflegedienst verpflichtend. Dabei geht es nicht nur um das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person, sondern auch um Entlastung und praktische Tipps für die Pflegenden.
Der ASB Allgäu bietet:
- Pflegekurse für Angehörige
- Rückenschonende Pflegetechniken
- Beratung zu Entlastungsangeboten und Hilfsmitteln
- Unterstützung bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Diese Leistungen werden bei bestehendem Pflegegrad von den Pflegekassen übernommen.