Erste-Hilfe-Ausbildung

Erste Hilfe in Betrieben

Grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Jeder Betrieb ist verpflichtet, je nach Art des Betriebes und der Personalstärke eine entsprechende Anzahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern vorzuweisen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt Standards und Ausbildungsinhalte für Ersthelferinnen und Ersthelfer fest. Dazu gehört auch, dass betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer spätestens alle zwei Jahre eine Auffrischung/Fortbildung absolvieren müssen. (DGUV-304-001)

Wir sind von der DGUV ermächtigt (Kennziffer 1.8634), sowohl die Grundausbildung als auch Fortbildungen für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer durchzuführen. Dabei üben unsere erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbilder mit Ihnen grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen genauso wie spezielle Notfälle, die sich aufgrund der Art des Betriebes ergeben können.

Bei Interesse an einer Kurs in Ihrem Betrieb nehmen Sie gerne  Kontakt mit uns auf.

Bitte lesen Sie vor Ihrer Anmeldung hier die allgemeinen Teilnahmebedingungen
für Aus- und Fortbildungen im Bereich Breitenausbildung des ASB Regionalverbandes Allgäu e.V.
 

Bitte klären Sie die Kostenübernahme für Ihren Erste-Hilfe-Grundkurs
gegebenenfalls vorab mit Ihrem Unfallversicherungsträger und
legen Sie spätestens zu Lehrgangsbeginn das Abrechnungsformular vor. 

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Sonja Hujo

Ausbildungsleitung Erste Hilfe

Tel. : 08341-9614352

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ASB Regionalverband Allgäu e. V.

Am Bleichanger 46
87600 Kaufbeuren